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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20 (https://dejure.org/2021,47298)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.11.2021 - 2 R 100/20 (https://dejure.org/2021,47298)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. November 2021 - 2 R 100/20 (https://dejure.org/2021,47298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 52 Abs 2a BBergG, § 1 Abs 1 BNatSchG, § 2 Abs 3 BNatSchG, § 26 Abs 1 BNatSchG
    Aufhebung einer Landschaftsschaftsschutzgebietsfestsetzung; Antragsbefugnis - Geltendmachung denkmalschutzrechtlicher Belange

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Naturschutzrechtliches Abwägungsgebot; Antragsbefugnis; privater Belang; Eigentumsrecht; Landschaftsschutzgebiet; Landschaftsschutzgebietsverordnung; prinzipale Normenkontrolle; Planfeststellungsverfahren; denkmalrechtlicher Umgebungsschutz; Antragsbefugnis gegen die ...

  • rechtsportal.de

    Denkmalsschutz als Abwägungsmaterial bei der Entscheidung über die Aufhebung eines Landschaftsschutzgebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20
    Aus Bundesrecht ergibt sich eine - erzwingbare - Pflicht der Naturschutzbehörden weder zur Festsetzung eines Landschaftsschutzgebiets noch zur Aufrechterhaltung einer solchen Festsetzung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1997 - 4 BN 10.97 - juris Rn. 6; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10/02 - juris Rn. 10; Beschluss vom 13. März 2009 - 4 B 15.08 - juris Rn. 11).

    Es geht nunmehr davon aus, dass eine "prinzipale Normenkontrolle" einer zeitlich vorgelagerten Verordnung nur erreichen kann, wer ein subjektives Recht darauf geltend machen kann, dass der Plangeber sein negatives Betroffensein in einem privaten Interesse zu berücksichtigen hat (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - juris Rn. 22).

    Wenn und soweit das Interesse des Antragstellers an der Abwehr planbedingter Folgemaßnahmen zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört, wird es von dem Recht auf gerechte Abwägung erfasst, dessen mögliche Verletzung die Antragsbefugnis begründet (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O. Rn. 24; Beschluss vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Februar 2016 - 4 BN 37.15 - juris Rn. 7).

    In der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass es sich hierbei ausschließlich um Gemeinwohlbelange handele und deshalb private Belange - insbesondere Eigentümerinteressen - nicht zu dem von § 2 Abs. 3 BNatSchG vorgeschriebenen Abwägungsprogramm gehörten (vgl. NdsOVG, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 4 KN 406/17 - juris Rn. 27; SchlHOVG, Urteil vom 30. Juli 2012 - 1 KN 1/12 - juris Rn. 35 f.; zur Aufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung: VGH BW, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 S 1953/98 - juris Rn. 18; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - juris Rn. 14 zu § 1 Abs. 2 BNatSchG a.F.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 4. März 2019 - 4 BN 15.19 - juris Rn. 6 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12

    Fehlende Antragsbefugnis von "Außenliegern" gegen eine Landesverordnung über ein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20
    Es handelt sich um eine Maßnahme, die eines eigenständigen Erlaubnisakts (vgl. hierzu auch OVG SchlHOVG, Urteil vom 30. Juli 2012 - 1 KN 1/12 - juris Rn. 41) - gemäß § 52 Abs. 2a BBergG der Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans in einem Planfeststellungsverfahren - bedarf.

    Dementsprechend ist auch in einem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren eigenständig zu prüfen, ob das Vorhaben im Hinblick auf etwaige Eingriffe in den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz zulässig ist (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung auch SchlHOVG, Urteil vom 30. Juli 2012 a.a.O. Rn. 46).

    In der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass es sich hierbei ausschließlich um Gemeinwohlbelange handele und deshalb private Belange - insbesondere Eigentümerinteressen - nicht zu dem von § 2 Abs. 3 BNatSchG vorgeschriebenen Abwägungsprogramm gehörten (vgl. NdsOVG, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 4 KN 406/17 - juris Rn. 27; SchlHOVG, Urteil vom 30. Juli 2012 - 1 KN 1/12 - juris Rn. 35 f.; zur Aufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung: VGH BW, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 S 1953/98 - juris Rn. 18; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - juris Rn. 14 zu § 1 Abs. 2 BNatSchG a.F.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 4. März 2019 - 4 BN 15.19 - juris Rn. 6 f.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20
    Es reicht also aus, dass nach dem substantiierten Vortrag des Antragstellers eine Rechtswidrigkeit des jeweiligen Hoheitsaktes - und zwar gerade mit Blick auf die Rechte des Antragstellers - zumindest als möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20
    Hierzu bedarf es der hinreichend substantiierten Darlegung von Tatsachen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass der Antragsteller in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - juris Rn. 12; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 4 BN 19.12 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20
    Hierzu bedarf es der hinreichend substantiierten Darlegung von Tatsachen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass der Antragsteller in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - juris Rn. 12; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 4 BN 19.12 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20
    Das Bundesverwaltungsgericht ist allerdings in einer früheren Entscheidung davon ausgegangen, dass sich ein Nachteil, der die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. begründet, auch daraus ergeben kann, dass durch die zur Prüfung gestellte Rechtsvorschrift der bestehende Landschaftsschutz für ein dem Grundstück des Antragstellers benachbartes Gebiet (ganz oder teilweise) zu dem Zweck aufgehoben wird, dort eine bestimmte bisher nicht zulässige Nutzung durch einen weiteren Rechtsakt - im konkreten Fall durch einen Bebauungsplan - zu ermöglichen (Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 1/87 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle eines Regionalplans (hier: Eignungsgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20
    Wenn und soweit das Interesse des Antragstellers an der Abwehr planbedingter Folgemaßnahmen zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört, wird es von dem Recht auf gerechte Abwägung erfasst, dessen mögliche Verletzung die Antragsbefugnis begründet (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O. Rn. 24; Beschluss vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Februar 2016 - 4 BN 37.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13

    Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20
    Es handelt sich also um eine lediglich unrichtige Parteibezeichnung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 9), die durch eine Rubrumsberichtigung korrigiert werden kann, und nicht um einen Parteiwechsel, der nur im Wege der Antragsänderung nach § 91 VwGO möglich wäre.
  • BVerwG, 21.07.1997 - 4 BN 10.97

    Normenkontrollverfahren - Antragsbefugnis - Naturschutzverband - Anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20
    Aus Bundesrecht ergibt sich eine - erzwingbare - Pflicht der Naturschutzbehörden weder zur Festsetzung eines Landschaftsschutzgebiets noch zur Aufrechterhaltung einer solchen Festsetzung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1997 - 4 BN 10.97 - juris Rn. 6; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10/02 - juris Rn. 10; Beschluss vom 13. März 2009 - 4 B 15.08 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 14.05.2014 - 4 BN 10.14

    Antragsbefugnis bei Recht auf gerechte Abwägung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20
    Wenn und soweit das Interesse des Antragstellers an der Abwehr planbedingter Folgemaßnahmen zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört, wird es von dem Recht auf gerechte Abwägung erfasst, dessen mögliche Verletzung die Antragsbefugnis begründet (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O. Rn. 24; Beschluss vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Februar 2016 - 4 BN 37.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 4 B 15.08

    Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit einer auf der Grundlage von Reichsgesetzen

  • BVerwG, 04.03.2019 - 4 BN 15.19

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen die Änderung einer

  • OVG Sachsen, 24.06.2021 - 3 A 891/18

    Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess; Klageabweisung als unzulässig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2021 - 2 M 74/20

    Denkmalrechtliche Anordnung; Sicherung eines Gebäudes - Bestandteil eines als

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 4 KN 406/17

    Abwägungsverbot; Antragsbefugnis; Aufhebung von Landschaftsschutz;

  • VG Frankfurt/Oder, 19.03.2020 - 2 K 95/20

    Asyl; Dublin-Verfahren; Kirchenasyl

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 1953/98

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

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